{"id":104,"date":"2020-03-06T08:34:06","date_gmt":"2020-03-06T07:34:06","guid":{"rendered":"http:\/\/traveljunky.de\/?page_id=104"},"modified":"2021-11-04T20:30:37","modified_gmt":"2021-11-04T19:30:37","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/traveljunky.de\/?page_id=104","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>Traveljunky GbR- Wohnmobilvermietung Industriestrasse 2, 33161 H\u00f6velhof<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Vermietbedingungen f\u00fcr Reisemobile (AGB)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Mietvertrag \u00fcber ein Reisemobil kommt ausschlie\u00dflich zwischen Ihnen als Kunde (in der Folge \u201eMieter\u201c genannt) und der Reisemobilvermietung -Traveljunky GbR_ (in der Folge \u201eVermieter\u201c genannt), zustande. Bei Abschluss eines Mietvertrags \u00fcber ein Reisemobil zwischen Mieter und Vermieter werden die nachstehenden AGB in den Mietvertrag einbezogen und damit Bestandteil des Mietvertrags.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bitte lesen Sie diese Gesch\u00e4ftsbedingungen daher sorgf\u00e4ltig durch.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Vermietbedingungen von Traveljunky GbR.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.1<\/strong> Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) von Traveljunky GbR, (im Folgenden \u201eVermieter\u201c genannt) gelten ausschlie\u00dflich. Entgegenstehende oder von den AGB\u00b4s vom Vermieter abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt. Die AGB\u00b4s vom Vermieter gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Mieters die Vermietung des Fahrzeuges an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2<\/strong> Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschlie\u00dflich die mietweise \u00dcberlassung des Fahrzeuges. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.3<\/strong> Zwischen dem Vermieter und dem\/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschlie\u00dflich deutsches Recht Anwendung findet. Die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber den Reisevertrag, insbesondere der \u00a7\u00a7 651 a \u2013 l BGB finden auf das Vertragsverh\u00e4ltnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Die stillschweigende Verl\u00e4ngerung des Mietverh\u00e4ltnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. \u00a7 545 BGB ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.4<\/strong> S\u00e4mtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Mindestalter, berechtigte Fahrer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1<\/strong> Das Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers betr\u00e4gt 21 Jahre. F\u00fcr Fahrzeuge \u00fcber 3,5 Tonnen betr\u00e4gt das Mindestalter 25 Jahre. Sowohl Mieter als auch Fahrer m\u00fcssen seit mind. 2 Jahre \u2013 f\u00fcr Fahrzeuge \u00fcber 3,5 Tonnen mindestens 3 Jahre \u2013 in Besitz eines F\u00fchrerscheins der Kl. III bzw. der Kl. B, bzw. eines entsprechenden nationalen\/ internationalen F\u00fchrerscheins sein. Eine Vorlage des F\u00fchrerscheins und des g\u00fcltigen Personalausweises\/Reisepasses durch den Mieter und\/oder den Fahrer bei der \u00dcbernahme ist Voraussetzung f\u00fcr die \u00dcbergabe des Fahrzeugs. Kommt es infolge fehlender Vorlage dieser Dokumente zu einer verz\u00f6gerten \u00dcbernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. K\u00f6nnen diese Dokumente weder zum vereinbarten \u00dcbernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 4.2 Anwendung. Die Vorlage eines internationalen F\u00fchrerscheins (f\u00fcr nicht EU-Mitglieder) kann vom Vermieter oder von offiziellen Beh\u00f6rden des Landes verlangt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2<\/strong> Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Fahrzeuge des Vermieters ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben und f\u00fcr das F\u00fchren dieser Fahrzeuge ein dementsprechender F\u00fchrerschein erforderlich ist. Besitzer eines F\u00fchrerscheins der Kl. B haben zur Sicherheit R\u00fccksprache mit dem Vermieter hinsichtlich der technisch zul\u00e4ssigen Gesamtmasse des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs zu halten. Kann bei Anmietung ein entsprechender F\u00fchrerschein nicht vorgelegt werden, gilt das Fahrzeug als nicht abgeholt. In diesem Fall gelten die entsprechenden Stornobedingungen (siehe Ziffer 4.2)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.3<\/strong> Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung benannten Fahrern gefahren werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.4<\/strong> Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise \u00fcberl\u00e4sst, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat f\u00fcr das Handeln des Fahrers, dem er das Fahrzeug \u00fcberlassen hat, wie f\u00fcr eigenes einzustehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Mietpreise und deren Berechnung, Mietdauer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;3.1<\/strong> Die Mietpreise ergeben sich grunds\u00e4tzlich aus der bei Vertragsschluss jeweils g\u00fcltigen Preisliste des Vermieters. Eine etwa vorgegebene Mindestmietdauer w\u00e4hrend bestimmter Reisezeiten ergibt sich ebenfalls aus der bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Preisliste des Vermieters. Es gelten jeweils die Preise der in der Preisliste ausgewiesenen Saison, in die der gebuchte Mietzeitraum f\u00e4llt. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet, deren H\u00f6he ebenfalls der bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Preisliste des Vermieters zu entnehmen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2<\/strong> Die jeweiligen Mietpreise beinhalten: Pro Miettag sind 280km inklusive. Ab 14 Tage Mietzeit sind alle gefahrenen km inklusiv. &nbsp;Gefahrene Mehrkilometer werden entsprechend der aktuellen Preisliste berechnet. Die Fahrradtr\u00e4ger der Fahrzeuge sind nicht f\u00fcr E-Bikes geeignet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3<\/strong> Die Tagespreise werden w\u00e4hrend der Mietzeit je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Mietzeit beginnt mit der \u00dcbernahme des Fahrzeuges durch den Mieter an der Vermietstation und endet bei R\u00fccknahme des Fahrzeuges durch die Mitarbeiter der Vermietstation.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4<\/strong> Bei R\u00fcckgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnet der Vermieter pro angefangene Stunde den Preis lt. aktueller Preisliste, (h\u00f6chstens jedoch f\u00fcr jeden versp\u00e4teten Tag den entsprechenden Gesamttagespreis). Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegen\u00fcber dem Vermieter Anspr\u00fcche wegen einer vom Mieter zu vertretenden versp\u00e4teten Fahrzeug\u00fcbernahme geltend macht, tr\u00e4gt der Mieter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.5<\/strong> Bei Fahrzeugr\u00fcckgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.6<\/strong> Das Fahrzeug wird vollgetankt \u00fcbergeben und muss vollgetankt zur\u00fcckgebracht werden. Anderenfalls berechnet der Vermieter Dieseltreibstoff lt. aktueller Preisliste. Treibstoff und Betriebskosten w\u00e4hrend der Mietdauer tr\u00e4gt der Mieter.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.7<\/strong> Einwegmieten sind nur bei gesonderter Vereinbarung zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Reservierung und Umbuchung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>&nbsp;4.1<\/strong> Reservierungen sind nur nach Best\u00e4tigung durch den Vermieter gem\u00e4\u00df Ziff. 4.2 und ausschlie\u00dflich f\u00fcr Fahrzeuggruppen, nicht f\u00fcr Fahrzeugtypen verbindlich. Dies gilt auch dann, wenn in der Beschreibung der Fahrzeuggruppe beispielhaft ein konkreter Fahrzeugtyp angegeben ist. Der Vermieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Mieter auf ein gleich- oder h\u00f6herwertiges Fahrzeug umzubuchen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2<\/strong> Nach Eingang der Anzahlung oder des gesamten Mietpreises ist der Mietertrag geschlossen. Eine zus\u00e4tzliche Reservierungsbest\u00e4tigung ist nicht erforderlich. Die Reservierung ist erst dann f\u00fcr beide Seiten verbindlich. Bei \u00dcberschreiten der im Angebot festgelegten Frist durch den Mieter ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden. Im Falle eines vom Mieter veranlassten R\u00fccktrittes von der verbindlichen Buchung werden folgende Stornogeb\u00fchren, berechnet von der ersten best\u00e4tigten Buchung f\u00e4llig*:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>bis zu 50 Tage vor Mietbeginn wird eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von \u20ac 300,00 f\u00e4llig.<\/li><li>Zwischen 49 bis 15 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises<\/li><li>weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises<\/li><li>am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme 95% des Mietpreises<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Es bleibt dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht oder nur in geringerer H\u00f6he entstanden ist. Eine Stornierung der Buchung muss schriftlich erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.3<\/strong> Die dem Mieter best\u00e4tigte Reservierung kann vom Tag der Reservierung bis sp\u00e4testens 60 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit anderweitig beim Vermieter freie Kapazit\u00e4ten vorhanden sind und die gew\u00fcnschte Alternativbuchung der ersten vom Umfang her entspricht. Umbuchungen sind nur im gleichen Jahr m\u00f6glich. Sp\u00e4tere Umbuchungen sind nicht m\u00f6glich. Pro Umbuchung wird ein Unkostenbeitrag lt. aktueller Preisliste erhoben. Ein Rechtsanspruch zur Umbuchung oder \u00c4nderung der Daten besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Zahlungsbedingungen, Kaution<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.1<\/strong> Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss sp\u00e4testens bis 30 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekannt zugebenden Konto des Vermieters geb\u00fchrenfrei eingegangen sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.2<\/strong> Die Kaution von \u20ac 1.000,00 muss vom Mieter sp\u00e4testens bei Fahrzeug\u00fcbernahme beim Vermieter in Bar hinterleg werden. Eine Bezahlung der Kaution kann auch durch \u00dcberweisung auf das Konto des Vermieters erfolgen. Diese muss dann eine Woche vor \u00dcbernahme des Fahrzeuges auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.3<\/strong> Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 40 Tage bis zum Anmietdatum) wird der gesamte Mietpreis sofort f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.4<\/strong> Die Kaution wird bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer R\u00fcckgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Mietvertrags-Endabrechnung durch den Vermieter erstattet. Zus\u00e4tzlich zu dem im Voraus vom Mieter entrichteten Mietpreis anfallendes Entgelt wird bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs mit der Kaution verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.5<\/strong> Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. \u00dcbergabe, R\u00fccknahme<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.1<\/strong> Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausf\u00fchrlichen Fahrzeugeinweisung durch die Experten des Vermieters in der \u00dcbergabe-Station teilzunehmen. Dabei wird ein \u00dcbergabeprotokoll (Pick Up) erstellt in dem der Fahrzeugzustand beschrieben wird und das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Der Vermieter kann die \u00dcbergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verz\u00f6gerungen bei der \u00dcbergabe, hat er daraus resultierende Kosten zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.2<\/strong> Der Mieter ist verpflichtet, bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern des Vermieters eine abschlie\u00dfende \u00dcberpr\u00fcfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein R\u00fcckgabeprotokoll (Drop Off) erstellt wird, dass vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Besch\u00e4digungen die im \u00dcbergabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Fahrzeugr\u00fcckgabe aber festgestellt werden, gehen zu Lasten des Mieters.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.3<\/strong> Fahrzeug\u00fcbergaben Freitags und Samstags jeweils von 15-18 Uhr, R\u00fccknahmen Freitags und Samstags jeweils vormittags von 9-11 Uhr oder nach Vereinbarung. Es gelten die im Mietvertrag eingetragenen Zeiten als vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.4<\/strong> Alle Fahrzeuge werden an den Mieter innen sauber \u00fcbergeben und sind von diesem in demselben sauberen Zustand wieder zur\u00fcckzugeben. Eine eventuell erforderliche Nachreinigung geht zu Lasten des Mieters.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Nutzung des Reisemobiles<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br>Das Reisemobil darf nur im \u00f6ffentlichen Stra\u00dfenverkehr benutzt werden. Das Reisemobil ist schonend und nach den f\u00fcr die Benutzung ma\u00dfgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu behandeln. Die Bedienungsanleitungen\/Handb\u00fccher sind zu beachten. Der Mieter hat das Reisemobil w\u00e4hrend einer Abwesenheit ordnungsgem\u00e4\u00df zu verschlie\u00dfen. Die f\u00fcr die Benutzung ma\u00dfgeblichen Vorschriften, Zuladungs-bestimmungen, Fahrzeugabmessungen (H\u00f6he, Breite, L\u00e4nge) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit des Reisemobiles regelm\u00e4\u00dfig zu kontrollieren. Er wird insbesondere \u00d6l- und Wasserstand sowie Reifendruck \u00fcberwachen und falls notwendig korrigieren. Das Reisemobil darf insbesondere <strong>nicht<\/strong> benutzt werden:<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erzielung einer H\u00f6chstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugeh\u00f6rigen&nbsp;&nbsp; \u00dcbungsfahrten,<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;f\u00fcr Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;zu sonstigen Zwecken, die zu einer \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Beanspruchung des Reisemobiles f\u00fchren,<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;zu Fahrschul\u00fcbungen<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;zur gewerblichen Personenbef\u00f6rderung,<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;zur Weitervermietung,<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;zum Verleih,<br>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind und<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022&nbsp;&nbsp; &nbsp;zur Bef\u00f6rderung von leicht entz\u00fcndlichen, giftigen oder sonst gef\u00e4hrlichen Stoffen. <strong><u>Das Rauchen in den Reisemobilen ist untersagt, es handelt sich um Nichtraucherfahrzeuge.<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Verhalten bei Unf\u00e4llen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.1<\/strong> Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und die Anmietstation (Telefonnummer auf dem Mietvertrag) zu verst\u00e4ndigen, sp\u00e4testens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Anspr\u00fcche d\u00fcrfen nicht anerkannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.2<\/strong> Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringf\u00fcgigen Sch\u00e4den, einen ausf\u00fchrlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterl\u00e4sst der Mieter &#8211; gleich aus welchem Grunde &#8211; die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollst\u00e4ndigen Schadensausgleich verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.3<\/strong> Der Unfallbericht muss sp\u00e4testens bei der Fahrzeugr\u00fcckgabe dem Vermieter vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllt und unterschrieben \u00fcbergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Auslandsfahrten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auslandsfahrten innerhalb Europas sind m\u00f6glich. Fahrten in au\u00dfereurop\u00e4ische L\u00e4nder bed\u00fcrfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. M\u00e4ngel des Fahrzeugs<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.1<\/strong> Schadenersatzanspr\u00fcche des Mieters f\u00fcr M\u00e4ngel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.2<\/strong> Nach Mietbeginn festgestellte M\u00e4ngel am Fahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter bei R\u00fcckgabe des Fahrzeugs schriftlich gegen\u00fcber dem Vermieter anzuzeigen. Schadenersatzanspr\u00fcche aufgrund sp\u00e4ter angezeigter M\u00e4ngel sind ausgeschlossen, es sei denn, Grundlage des Anspruchs ist ein nicht offensichtlicher Mangel.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Reparaturen, Ersatzfahrzeug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.1<\/strong> Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs w\u00e4hrend der Mietdauer zu gew\u00e4hrleisten, d\u00fcrfen vom Mieter bis zum Preis von \u20ac 150,00 ohne weiteres, gr\u00f6\u00dfere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten tr\u00e4gt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter gem. Ziff. 12 f\u00fcr den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifensch\u00e4den.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.2<\/strong> F\u00fchrt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur &nbsp;Erforderlichkeit einer derartigen Reparatur und l\u00e4sst der Mieter diesen nicht eigenst\u00e4ndig beheben, hat der Mieter den Vermieter den Mangel unverz\u00fcglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gew\u00e4hren. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verz\u00f6gern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.3<\/strong> Wird das Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerst\u00f6rt oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verf\u00fcgung zu stellen. Stellt der Vermieter ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verf\u00fcgung, ist eine K\u00fcndigung des Mieters gem. \u00a7 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Wird in diesem Fall vom Vermieter ein Fahrzeug einer niedrigeren Preisgruppe angeboten und vom Mieter akzeptiert, erstattet der Vermieter dem Mieter die Preisdifferenz zu dem vom Mieter im Voraus bereits geleisteten Mietzins.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.4<\/strong> Wird das Fahrzeug durch das Verschulden des Mieters zerst\u00f6rt oder ist absehbar, dass der Gebrauch durch ein Verschulden des Mieters unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine K\u00fcndigung des Mieters gem. \u00a7 543 Abs. II Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Stellt der Vermieter ein Ersatzfahrzeug, kann er die anfallenden Transferkosten dem Mieter in Rechnung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.1<\/strong> Der Vermieter wird den Mieter nach den Grunds\u00e4tzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskosch\u00e4den mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von \u20ac 1.000,00 sowie bei Vollkaskosch\u00e4den mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von \u20ac 1.000,00 pro Schadensfall von der Haftung freistellen. Die jeweilige Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.2<\/strong> Die Haftungsfreistellung aus Ziff. 12.1 entf\u00e4llt, wenn der Mieter einen Schaden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.3<\/strong> Dar\u00fcber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden F\u00e4llen:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul><li>wenn Sch\u00e4den aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahrunt\u00fcchtigkeit verursacht wurden<\/li><li>wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug \u00fcberlassen hat, Unfallflucht begeht,&nbsp; wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziff. 8 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterl\u00e4sst, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadensh\u00f6he gehabt&nbsp;<\/li><li>wenn der Mieter sonstige Pflichten aus Ziff. 8 verletzt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadensh\u00f6he gehabt&nbsp;<\/li><li>wenn Sch\u00e4den auf einer nach Ziff. 7.1 verbotenen Nutzung beruhen, wenn Sch\u00e4den auf der Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 7.2 beruhen<\/li><li>wenn Sch\u00e4den durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug \u00fcberlassen hat<\/li><li>wenn Sch\u00e4den auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (H\u00f6he, StVO Zeichen 265, Breite StVO Zeichen 264 oder den entsprechenden Landeszeichen) beruhen<\/li><li>wenn Sch\u00e4den auf einer Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>12.4<\/strong> Zur Vermeidung einer Kostenerh\u00f6hung durch die Schadenfeststellungskosten kann der Vermieter dem Mieter bei Unfallsch\u00e4den auf Verlangen zun\u00e4chst Musterrechnungen f\u00fcr entsprechende Sch\u00e4den vorlegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.5<\/strong> Der Mieter haftet f\u00fcr alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Geb\u00fchren, Abgaben, Bu\u00dfgelder und Strafen, f\u00fcr die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Der Vermieter beh\u00e4lt sich das Recht vor die angefallenen Geb\u00fchren, Abgaben, Bu\u00dfgelder und Strafen von der Kaution des Mieters einzubehalten. Zus\u00e4tzliche Bearbeitungsgeb\u00fchren in H\u00f6he von \u20ac 20,00 entstehen pro Fall.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.6<\/strong> Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Haftung des Vermieters, Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>13.1<\/strong> Der Vermieter haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. F\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Vermieter nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Dieser Haftungsma\u00dfstab gilt auch f\u00fcr die F\u00e4lle von Leistungshindernissen bei Vertragsschluss.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13.2<\/strong> Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen und -ausschl\u00fcsse gelten nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder der Freiheit.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13.3<\/strong> Anspr\u00fcche, die nach Ziff. 13.1 nicht ausgeschlossen sind, sondern nur ihrem Umfang nach beschr\u00e4nkt wurden, verj\u00e4hren in einem Jahr, ausgehend von dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gl\u00e4ubiger von den Anspr\u00fcchen begr\u00fcndenden Umst\u00e4nden und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit erlangen musste. Mit Ausnahme von Schadenersatzanspr\u00fcchen, die auf der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen und solchen nach Produkthaftungsgesetz, verj\u00e4hren Schadenersatzanspr\u00fcche ohne R\u00fccksicht auf die Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssige Unkenntnis des Gl\u00e4ubigers in f\u00fcnf Jahren, ausgehend von dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13.4<\/strong> Es gelten die AGB\u2018s und Geb\u00fchrenlisten, die zum Mietbeginn im Internet ver\u00f6ffentlicht sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13.5<\/strong> Hinweis gem\u00e4\u00df \u00a7 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Vertragspartner wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Speicherung und Weitergabe von Personendaten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>14.1<\/strong> Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine pers\u00f6nlichen Daten speichert. <strong>14.2<\/strong> Der Vermieter darf diese Daten \u00fcber den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verl\u00e4ngerten Mietzeit zur\u00fcckgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden m\u00fcssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingel\u00f6st werden. Dar\u00fcber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle f\u00fcr die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden f\u00fcr den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tats\u00e4chlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierf\u00fcr bestehen. Dies erfolgt beispielsweise f\u00fcr den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtr\u00fcckgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverst\u00f6\u00dfen u.\u00e4..<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. GPS Ortung der Fahrzeuge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Fahrzeuge des Vermieters k\u00f6nnen mit einem GPS Ortungssystem ausgestattet sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>16. Ausschluss von Ersatzleistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei nicht termingerechter \u00dcbergabe oder Ausfall des Mietfahrzeugs besteht kein Anspruch des Mieters auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs, auf&nbsp; Weiterbef\u00f6rderung, Ersatz von Aufwendungen oder sonstigen Sch\u00e4den, welche den vereinbarten Mietpreis \u00fcbersteigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>17. Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag \u00fcber das Fahrzeug wird der Gerichtsstand des Vermieters vereinbart, soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Mieter nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder sein gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in \u00a7 38 Abs. 1 ZPO gleich gestellte Person ist.<\/p>\n\n\n\n<p>G\u00fcltig ab 01.01.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Traveljunky GbR- Wohnmobilvermietung Industriestrasse 2, 33161 H\u00f6velhof Allgemeine Vermietbedingungen f\u00fcr Reisemobile (AGB) Der Mietvertrag \u00fcber ein Reisemobil kommt ausschlie\u00dflich zwischen Ihnen als Kunde (in der Folge \u201eMieter\u201c genannt) und der Reisemobilvermietung -Traveljunky GbR_ (in der Folge \u201eVermieter\u201c genannt), zustande. 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